Europaletten im offenen Tauschpool
Für Mehrwegpaletten gelten die in der Baunorm DIN EN 13698-1:2003 beschriebenen Anforderungen. Zusätzlich wurden in der Typbeschreibung gemäß GS1 Asset Type 99993 aus dem Jahr 2014 weitere Kriterien für neue Paletten vereinbart.
Am Logo der anerkannten Palettenorganisation auf der Palette. Neue Paletten dürfen nur von einem lizensierten Palettenhersteller gefertigt werden. Die entsprechenden Konformitätserklärungen sind bei GS 1 nachgewiesen.
Die Typbeschreibung fordert neben der Eigenüberwachung auch die verbindliche Fremdüberwachung des Herstellungsprozesses.
Europaletten werden nur dann als gebrauchsfähig eingestuft, wenn sie konform BGR 234/ProdSG sind. Nur derart beschaffene und geprüfte Paletten entsprechen auch der Typbeschreibung.
Die Typbeschreibung wurde auf der neutralen Plattform von GS1-Fachgruppen mit namhaften Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistern erarbeitet und verabschiedet.
Die Typbeschreibung legt fest:
- Unabhängige Qualitätssicherung,
- Anwendung von Normen für Paletten,
- Gebrauchsfähigkeit der Paletten gemäß Klassifizierung (Palettenposter)
- und Marktakzeptanz durch Tauschpartner.
Marken im Tauschpool
Gemäß Typbeschreibung steht die Herstellerkennung auf dem Mittelklotz, Marken-Logos sind auf den Eckklötzen beider Längsseiten eingebrannt.
Die Typbeschreibung vom 10.6.2016 ist die Grundlage für alle Palettenmarken.
Palettentausch
Im offenen Tauschpool sind alle neuen und gebrauchten Europaletten tauschfähig, die der Typbeschreibung entsprechen. Die Qualitätsklassifizierung der Paletten hat ihre Grundlage in dem entsprechenden Poster von GS1. Ansonsten gelten bilaterale Vereinbarungen zwischen Versender und Empfänger der Paletten.